Wie sichern sich Landwirte gegen Unwetterschäden ab?
Wenn in Ihrer Region gestern 200 Liter Regen heruntergekommen wären, würde Ihr landwirtschaftliches Unternehmen dann weiterlaufen? Oder führt dieses Unwetter-Ereignis zu enormen Sachschäden bis hin zur kompletten Betriebsunterbrechung? Können Sie den dann entstanden Schäden aus eigener Liquidität bedienen? Viele Regionen Deutschlands sind immer häufiger von schweren Unwettern mit Hagel, Starkregen und Hochwasser betroffen – die verursachten Schäden steigen auf oftmals mehrere Milliarden Euro. Doch die allerwenigsten Betriebe sind richtig gegen Naturgefahren abgesichert. In diesem Artikel geben wir Ihnen einen Überblick, wie Sie sich als Landwirt richtig gegen Unwetterschäden absichern …
Es war der 05.06.2011 – in den Tagen zuvor wurde von den Meteorologen vor ergiebigen Dauerregen gewarnt. Gegen frühen Morgen begann dieser besagte Dauerregen. Unser Bauernhof liegt direkt an einem Bachlauf. Gegen Mittag füllte der Bach bereits sein gesamtes Bett aus und es regnete unaufhörlich weiter. Bis wir realisierten, was da wirklich passieren wird, war es schon zu spät. Das Wasser kam rasant und mit einer brachialen Gewalt, die alle Bewohner im Ort überraschte. Gegen 18 Uhr hatte der Pegel, mit drei Metern über dem sonst üblichen Stand, seinen Höhepunkt erreicht! Das Wasser stand einen Meter in unserem Hof und hatte die Kellerräume in zwei Wohnhäusern komplett geflutet.
Den Strom stellten wir aus Sicherheitsgründen ab. So schnell wie das Wasser kam, ging es auch wieder zurück. Zurück blieb jedoch ein enormer Sachschaden im Ort. Zum Glück wurden keine Menschen verletzt. Bis zu diesem Tag hatten wir entlang des Bachlaufes nur sehr wenig mit Hochwasser zu tun. Bilder von überfluteten Ortschaften waren uns nur aus anderen Regionen bekannt, aber wir dachten, das könnte uns nicht passieren! Dieses Unwetterereignis ist sicherlich nicht so dramatisch, wie das, was im Westen Deutschlands vorgefallen ist. Der Gesamtschaden in unserem Ort belief sich auf einen ordentlichen sechsstelligen Betrag, von dem allerdings der geringste Teil versichert war.
Kein Mensch benötigt eine Versicherung! Was Sie als Kunde nach einem großen Schaden benötigen, ist Liquidität in Ihrem Unternehmen! – Torsten Kaiser-Schröder
Wie weit reicht Ihre finanzielle Tragweite?
1 Monat, 2 Monate, ein halbes Jahr? Wie sieht das eigentlich Ihre Hausbank? Steht sie bedingungslos zu Ihnen? Diese Fragen entscheiden über Ihre Existenz. Denn Bestandteil Ihrer Kreditverträge sind die allgemeinen Bedingungen für Kredite und Darlehen. Dort heißt es in einem Absatz Kündigung bei wesentlicher Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen. „Wenn in den Vermögensverhältnissen des Kreditnehmers oder in der Werthaltigkeit einer für den Kredit gestellten Sicherheit eine wesentliche Verschlechterung eintritt oder einzutreten droht, durch die die Rückzahlung des Kredites, auch unter Verwertung der Sicherheiten gefährdet wird, kann die Bank den Kreditvertrag fristlos kündigen.“
Kaum bis gar keine staatlichen Hilfen für Betroffene von extremen Unwettern
Sich in diesen Extremsituationen dann auf den Staat zu verlassen, halte ich für keine gute Idee. Es gibt keinen Anspruch auf Ersatzleistungen durch den Staat, insbesondere dann nicht, wenn Sie sich dagegen hätten versichern können. Dies haben die Ministerpräsidenten der Länder im Juni 2017 klargestellt. Auch führende Wissenschaftler sehen schnelle Hilfen für Unwetter-Opfer skeptisch. „Die ökonomische Forschung zeigt, dass schnelle und unbürokratische Hilfen für Hochwasser-Opfer, so notwendig sie im Einzelfall auch erscheinen mögen, langfristig kontraproduktiv wirken“, sagte Daniel Osberghaus vom Leibniz-Zentrum für europäische Wirtschaftsforschung (ZEW). Denn sie liefern den Anreizen zur privaten Vorsorge, wie etwa zum Abschluss einer Elementarschadenversicherung oder zu baulichen Vorsorgemaßnahmen zuwider. (Quelle: Liveticker auf bild.de am 16.07.2021)
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Wir zeigen Ihnen, wie einfach es ist, Ihren Betrieb vor unerwarteten Schäden zu schützen.
Wie sichern sich Landwirte richtig gegen Unwetterschäden und Naturgefahren ab?
Was können Sie als landwirtschaftlicher Unternehmer nun konkret tun, um Ihren Betrieb und Ihre Existenz zu schützen? Wenn Sie zu dem Ergebnis kommen, dass durch ein großes Unwetter verursachte Schäden die Existenz Ihres gesamten landwirtschaftlichen Betriebes gefährden könnte, dann ist eine Versicherungslösung alternativlos! Als Versicherungskunde können Sie Ihre Sachwerte, wie Gebäude und Inventar u. a. gegen folgende Risiken standardmäßig versichern.
Versicherte Risiken in der Wohngebäude-/ Inventarversicherung:
Aber Achtung! Sogenannte Elementargefahren wie Starkregen, Hochwasser, Überschwemmungen, Rückstau, Erdbeben, Schneedruck und weitere Gefahren wie politische Risiken (innere Unruhen), Fahrzeuganprall, Rauch, Überschalldruckwellen, Glasbruch sind standardgemäß nicht in den Versicherungsverträgen enthalten. Sie können jedoch Zusatzbausteine, z. B. für Elementarschäden in Ihre Wohngebäude- und Inventarversicherung mit aufnehmen. Unsere Empfehlung lautet, immer das Komplettpaket, sowohl für die Gebäude als auch für das Inventar. Murphys Gesetz – das was nicht versichert ist, passiert! Der Inventarbaustein wird dabei am besten noch um das Risiko Einbruchdiebstahl ergänzt. Das ist der Basis-Versicherungsschutz.
Elementarrisken in die Hausratversicherung einschließen
Was auch gerne vergessen wird, ist der Einschluss der Elementarrisiken in die Hausratpolice. Auch hier können enorme Sachschäden entstehen. Das Tolle an einer Hausratpolice ist, sie entschädigt immer zum Neuwert.
Experten-Tipp zu Bildern und Erinnerungsstücken. Bewahren Sie Bilder auf einer externen Festplatte auf. Fertigen Sie darüber hinaus Fotos von Unikaten und der Wohnung an. Dies hilft im Leistungsfall enorm nachzuweisen, was tatsächlich vorhanden war. Diese Festplatte am besten außerhalb der eigenen vier Wände aufbewahren. Aus der Begleitung von Feuerschäden weiß ich, der Verlust von Erinnerungsstücken und Bildern ist das Schlimmste, womit sich Menschen nach dem Verlust schwertun.
Unwetterschäden im Kontext der Pflanzenversicherung
Ein Wort noch zu den Feldfrüchten. Im Rahmen der Pflanzenversicherung können Sie Risiken wie Hagel, Frost, Trockenheit, Sturm und Starkregen versichern. Starkregen ist so definiert, dass weitestgehend ergiebiger Dauerregen Ihre Feldfrüchte direkt beschädigt. Werden Ihre Flächen hingegen überschwemmt, weil sie neben einem Fluss liegen, dann gehen Sie als Landwirt leer aus! Hier gibt es aktuell keine mir bekannte Versicherungslösung. Hier braucht es, meiner Meinung, nach eine staatliche Lösung.
Sinnvolle Ergänzung Betriebshaftpflicht in Bezug auf die Umwelthaftung
Stichwort Umweltschäden durch auslaufende Betriebsstoffe wie z. B. Mineralöle! Diese Schäden sind i. d. R. über die bestehende landwirtschaftliche Betriebshaftpflicht im Rahmen der Umwelthaftung mit abgedeckt. Auch hier geht unsere Empfehlung dahin, die Umwelthaftpflicht um eine sogenannte Umweltschadenhaftpflicht zu ergänzen. Diese entschädigt, einfach gesagt, Umweltschäden auf dem eigenen und gepachteten Grund und Boden. Im Schadensfall laufen Mineralöl und Co zuerst über den eigenen Hof, bevor sie fremde Flächen schädigen. Treiben hingegen Betriebsstoffe in den Gewässern, dann müsste dem Landwirt schon genau nachgewiesen werden, dass die Stoffe von ihm stammen. Diesen Nachweis zu führen, halten Rechtsexperten für sehr schwierig.
Achtung bei Betriebsunterbrechung durch Unwetterschäden
Zusätzlich zum Basis-Schutz braucht es noch einen Schutz bei Betriebsunterbrechung. Dieser Baustein ersetzt Ihnen die Einnahmeausfälle und Mehrkosten nach einem Schaden. Was nützt es Ihnen, wenn Sie Ihre Gebäude wieder instand gesetzt bekommen und Ihr Inventar ersetzt wird, dem Unternehmen während des Wiederaufbaus aber die Liquidität ausgeht? Dieser Schaden wiegt regelmäßig genauso schwer wie der eigentliche Sachschaden.
In der Betriebsunterbrechungsversicherung können Sie Haftzeiten von 12, 18, 24 Monaten wählen. Auch hier haben wir durch eingetretene Schadenfälle dazu gelernt. 12 Monate sind definitiv zu kurz. Bis die Schadensstellen geräumt sind, die Genehmigungen für den Wiederaufbau erteilt sind und bis Sie Firmen gefunden haben, die Ihren Betrieb wieder aufgebaut haben, vergeht in Deutschland leider viel Zeit. Daher empfehlen wir eine minimale Haftzeit von 18, besser 24 Monaten! Noch einmal, Ihre Produktionsstätten sind der Kern Ihrer Unternehmung. Läuft das nicht rund, gefährdet dies die Existenz Ihres Unternehmens und die Ihrer Familie.
In einer aktuellen Umfrage hat man Unternehmer dazu befragt, wo sie die existenzgefährdenden Risiken für ihr Unternehmen sehen. Neben rechtlichen Veränderungen (31 %) und Marktentwicklungen (20%) nannten 55 Prozent das Risiko einer Betriebsunterbrechung, 23 Prozent ein Feuer und 17 Prozent nannten Naturkatastrophen. Meine Bitte an Sie: nehmen Sie Unwetterschäden durch Naturgefahren mit auf Ihre Agenda. Lassen Sie sich, am besten von einem Spezialisten, der selbst Landwirt ist oder war, beraten! Es geht um das, was Sie über Jahrzehnte mit sehr viel Einsatz aufgebaut haben und schließlich um Ihre Existenz!
Torsten Kaiser-Schröder
Hier schreiben wir Text über Torsten. Wer ist er? Warum ist er Experte? Was macht ihn aus? Was hat er mit Bauernhöfen am Hut?