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Häufig stellen wir fest, dass viele Landwirte schlecht bis gar nicht auf den Pflegefall in ihrer Familie vorbereitet sind und dieses Risiko verdrängen. Gerade das Thema Betreuung im Pflegefall und die damit einhergehenden finanziellen, physischen und psychischen Belastungen, die die Betriebe zusätzlich zu den bestehenden wirtschaftlichen Herausforderungen dann stemmen müssen, bringen Landwirtsfamilien häufig massiv aus dem Gleichgewicht. Familien- und Generationskonflikte sind dann vorprogrammiert und zudem die Existenz gefährdet. Nicht nur die Pflege und Betreuung der Altenteiler kann in Frage stehen, sondern auch die Fortführung des Betriebes. Daher sollte der „Familienrat“ zum Thema Pflegefall unbedingt tagen und eine tragfähige Lösung für die Zukunft entwickeln…
Bei genauer Betrachtung stellt auch die gesetzliche Pflegeversicherung, ähnlich den anderen gesetzlichen Sozialversicherungen, in Zukunft lediglich eine Grundversorgung dar. Im Rahmen unserer Betriebsberatungen spielen wir eine mögliche Pflegesituation auf den Höfen immer einmal durch. Das Ergebnis? Viele Landwirtsfamilien sind nicht auf den Pflegefall vorbereitet, wenn es sie im Ernstfall trifft. Denn die Kosten für die Pflege von Angehörigen werden dramatisch unterschätzt.
Pflegefall bringt Landwirtsfamilien häufig aus dem Gleichgewicht
Bereits jetzt feststehende Auswirkungen wie die Verknappung von Fachpersonal, fehlenden Einrichtungen und weiteren Kosten werden schlicht nicht bedacht. Der Pflegenotstand, gerade in Zeiten von Corona, ist allgegenwärtig. Der „Kampf“ um die Pflegekräfte wird mittlerweile Europaweit geführt. Viele Pflegeeinrichtungen haben separate Abteilungen geschaffen, die sich nur mit der Beschaffung von Fachkräften aus dem Ausland beschäftigen. Auch Landwirtsfamilien stehen somit in Konkurrenz zu den großen Kliniken, Pflegeheimen oder Pflegediensten.
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Pflegeklauseln in Hofübergabeverträgen oft nicht ausreichend und praxistauglich
Neben den Kosten für die Pflege ist die Pflegeschuld auf den landwirtschaftlichen Betrieben, insbesondere unter Geschwistern des Betriebsinhabers, ein ständiges Reizthema. In den Übergabeverträgen finden sich zwar Formulierungen für das Thema Pflege, diese sind aber meist alles andere als praxistauglich. Immer häufiger entbrennt zwischen dem Betriebsinhaber und seinen Geschwistern ein Streit darüber, wo die finanziellen Mittel für den Fall einer Pflegebedürftigkeit der Eltern herkommen sollen.
Der Hofnachfolger hat natürlich ein Interesse daran, die monatlichen Einkünfte seiner Eltern für die Bewältigung der Pflege mit einzubringen, während die weichenden Erben daran überhaupt kein Interesse haben, da dadurch das hoffreie, vererbbare Vermögen schwinden würde. Es fehlt hier einfach an Klarstellungen und Vereinbarungen in den bestehenden Hofübergabeverträgen.
Großer Irrtum beim Thema Pflegefall in der Landwirtsfamilie
Wer nicht über 100.000 EUR im Jahr verdient, muss für die Pflege der Altenteiler nicht aufkommen. Vorsicht! Wenn überhaupt, gilt dies für den Rückgriff des Sozialamtes für die Unterbringung in Pflegeheimen. Wer glaubt, dass der Steuerzahler postwendend für die Pflegekosten einspringt, der verkennt die tatsächliche Rechtslage. In der häuslichen Pflege spielt der Elternunterhalt nämlich keine Rolle. 70 %, der aktuell vier Millionen Menschen, die als pflegebedürftig eingestuft sind, werden zu Hause gepflegt. Tendenz steigend! In Bayern wurden bereits Betriebsleiter von den Sozialgerichten dazu verurteilt, Anlagevermögen für die Pflege der Eltern zu veräußern. Ein schlimmes Szenario…
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Wie regeln Landwirte den Pflegefall in ihrer Familie – häuslich vs. stationär?
Im Wesentlichen unterscheiden wir in der Pflege zwischen häuslicher und stationärer Pflege. Im Rahmen der häuslichen Pflege wird wiederum zwischen der Laien Pflege, der ambulanten Pflege durch einen Pflegedienst oder der Fachpflege unterschieden. Fachpfleger sind im Prinzip angestellte Mitarbeiter. Die monatlichen Kosten hängen von den geforderten Kenntnissen des Pflegepersonals ab. Sie reichen von 450 EUR für die Unterstützung im Haushalt bis zu 3.000 EUR im Bereich der Fachpflege. Neben den monatlichen Bezügen für die Pflegefachkräfte spielen weitere Faktoren, insbesondere bei ausländischen Fachkräften, eine wichtige Rolle. Hier sind u.a. zu nennen, die Unterkunft, ein Familienanschluss, anständiges Internet und wenn es hart auf hart kommt, der vierte Fernsehkanal des Heimatlandes, aus denen die Mitarbeiter stammen. Zur häuslichen Pflege gibt es noch die Möglichkeit der Tagespflege. Diese ist, gerade auf dem Land wegen der weiten Wegstrecken nicht immer möglich. Selbst unter zu Hilfenahme von Fahrdiensten.
In der stationären Pflege beträgt der Eigenanteil, den die Angehörigen neben den Leistungen der Pflegeversicherung zu tragen haben, im Bundesschnitt aktuell rund 2.000 EUR. Nach oben gibt es natürlich keine Grenzen. Die Reichweite im stationären Bereich reicht von satt und sauber bis First Class Häusern mit Klavierspieler im Eingangsbereich. Fakt ist, wer seinen Lebensabend in einer Einrichtung mit ausgebildeten Personal verbringen und gut versorgt sein will, benötigt eigenes Geld. Wollen Sie als LandwirtIn vermeiden, dass weder Ihr Betrieb noch Ihre Kinder im Pflegefall finanziell belastet werden, ist der Abschluss einer privaten Pflegeversicherung alternativlos. Damit decken Sie diese Versorgungslücke und machen gleichzeitig eine menschenwürdige und fachkundige Pflege möglich!
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Private Pflegeversicherung für Landwirte empfehlenswert
Private Absicherung, aber nicht ohne Spezialwissen. Setzen Sie in der Beratung auf geprüfte und unabhängige Ruhestandsplaner, Generationenberater und TÜV-zertifizierte Risikomanager. Hier erhalten Sie einen ganzheitlichen Blick auf das Pflegerisiko mit den für Sie wichtigen Einflussfaktoren und den daraus resultierenden Ableitungen. Danach sind Sie in der Lage, eine tragfähige Lösung zu entwickeln.
Welche Möglichkeiten gibt es, um den Pflegefall in der Landwirtsfamilie abzusichern?
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss von sogenannten Pflegetagegeldern. Sie sind am besten geeignet, um eine bedarfsorientierte Lösung umzusetzen. Es wird bei eintretender Pflegebedürftigkeit eine feste Summe pro Tag ausgezahlt. Die Höhe des Tagegeldes hängt vom Pflegegrad ab und ist flexibel einsetzbar. Beginnend im Pflegegrad 1 sollten Sie immer mindestens die Bruttokosten einer 450 EUR Kraft ansetzen. Beachten Sie zusätzlich, dass auch die Kombination von zwei Anbietern sinnvoll erscheinen kann. Versicherer, die ein eigengenständiges Pflegetagegeld bei Demenz anbieten, können mit anderen Anbietern kombiniert werden. Bei den Gesundheitsfragen gibt es zwischen den Versicherern ebenfalls erhebliche Unterschiede. Hier entscheiden die vorhandenen Diagnosen über den Zugang zu den angebotenen Konzepten.
Experten-Tipp: Die versicherten Leistungen müssen langfristig erbracht werden. Meiden Sie daher vermeintliche Billiganbieter oder kleine regionale Gesellschaften. Beitragsanpassungen werden definitiv nicht ausbleiben. Könnten aber bei den Marktführern moderater ausfallen und somit Ihr Budget schonen.
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