Gebäudeversicherung für Landwirte – individuell angepasst

Bei Liebich + Schröder verstehen wir, wie wichtig der Schutz Ihrer landwirtschaftlichen Gebäude ist – deshalb bieten wir Ihnen maßgeschneiderte Versicherungslösungen, die Ihren Betrieb zuverlässig absichern.

Ihr Hof ist Ihr Zuhause

Dann lassen Sie sich einfach unverbindlich von uns Beraten.

Maximale Sicherheit für Ihren Hof:
Passgenaue Gebäudeversicherungen, die Ihren Betrieb schützen

Ihre landwirtschaftlichen Gebäude sind wertvolle Investitionen, die Sie vor unvorhersehbaren Risiken schützen müssen. Naturkatastrophen wie Hagel, Brände oder andere Schäden können schwerwiegende Folgen haben und Ihre Existenz zerstören. Mit unserer landwirtschaftlichen Gebäudeversicherung sind Sie optimal abgesichert. Wir bieten Versicherungsschutz für alle Ihre Wirtschaftsgebäude und Wohnhäuser, damit Sie sorgenfrei arbeiten können.

Unsere landwirtschaftliche Gebäudeversicherung bietet umfassenden Schutz vor einer Vielzahl von Risiken.

Dazu gehören:

  • Feuerrisiken – Brand, Blitzschlag und Explosion (Feuerversicherung)
  • Schäden infolge Sturm und Hagel (Sturmversicherung)
  • Schäden durch Leitungswasser (Leitungswasserversicherung)
  • Einbruchdiebstahl und Vandalismus
  • Schäden durch Überflutung, Überschwemmung, Erdrutsch, Rückstau, etc. (Elementargefahren)

Umfassender Schutz im Schadensfall:
Mitversicherte Kosten und Leistungen der Gebäudeversicherung

Liebich & Schröder – Ihr Experte für landwirtschaftliche Versicherungen

Seit über 25 Jahren betreuen wir landwirtschaftliche Familienbetriebe in Versicherungsfragen. Reiner Liebich und Torsten Kaiser-Schröder stammen selbst von einem Bauernhof und waren lange Zeit aktive Landwirte. Dieses persönliche Verständnis für die spezifischen Bedürfnisse und Herausforderungen der Landwirtschaft ermöglicht es uns, maßgeschneiderte Versicherungslösungen zu entwickeln. Wir bieten nicht nur Versicherungsschutz, sondern auch kompetente Beratung und umfassenden Service. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Expertise, um Ihre Gebäude und Ihren Betrieb optimal abzusichern.

Ihr Nutzen bei Liebich & Schröder

  • Erfahrung und Fachwissen: Unsere langjährige Erfahrung im landwirtschaftlichen Bereich sichert Ihnen die beste Beratung und Betreuung.
  • Digitale Kundenapp: Alle Verträge immer griffbereit, schnelle Schadensmeldungen und direkter Kontakt zu uns – alles in einer App.
  • Expertennetzwerk: Als Teil eines unfamgreichen Netzwerks aus Fachleuten koordinieren wir Ihre Anliegen und verweisen Sie bei Bedarf an spezilisierte Experten – alles aus einer Hand.
  • Persönlicher Service: Bei uns gibt es keine Callcenter – nur kurze Wege und echte Menschen, die sofort weiterhelfen. Maximal einmal verbunden, und Ihr Anliegen wird direkt geklärt.

Erfolgreiche Schadensregulierung: Fallbeispiele aus der Praxis

Situation: Ein Landwirt besitzt eine große Maschinenhalle, in der er verschiedene landwirtschaftliche Geräte und Maschinen abgestellt hat. Eines Nachts kommt es in der Halle zu einem schweren Brand. Auslöser des Feuers war ein technischer Defekt an einem Schlepper, der in der Halle geparkt war. Das Feuer breitet sich schnell aus und erfasst das gesamte Gebäude sowie das darin befindliche Inventar.

Schaden: Die Maschinenhalle brennt vollständig nieder. Der Sachschaden am Gebäude beläuft sich auf insgesamt 1Million Euro.

Versicherungsschutz: Glücklicherweise hatte der Landwirt eine umfassende landwirtschaftliche Gebäudeversicherung abgeschlossen, die regelmäßig aktualisiert wurde, um den Neuwert des Gebäudes korrekt abzubilden. Durch diese Vorsorge war das Gebäude vollständig abgesichert.

Ergebnis: Dank der Versicherungspolice wurde der gesamte Gebäudeschaden in Höhe von 1Million Euro von der Versicherung gedeckt. Das abgebrannte Gebäude konnte vollständig wiederaufgebaut werden, sodass der Landwirt seine Arbeit nach einiger Zeit wieder uneingeschränkt aufnehmen konnte. Die finanzielle Belastung durch den Brand wurde durch die Versicherung vollständig aufgefangen, was dem Landwirt erhebliche Sorgen und zusätzliche finanzielle Nöte ersparte.

Situation: Ein Milchviehbetrieb befindet sich in einer Region, die regelmäßig von wechselhaftem Wetter betroffen ist. Eines Abends zieht ein schweres Unwetter über die Region. Ein Sturm mit starken Windböen und Hagelkörnern in Golfballgröße verursacht erhebliche Schäden an einem Boxenlaufstall.

Schaden: Die großen Hagelkörner durchschlagen den kompletten Lichtfirst des Stalls und beschädigen eine Seite des Daches erheblich. Die Hagelkörner und der Sturm hinterlassen große Löcher in den Eternitplatten. Die Gesamtkosten für den Austausch des Lichtfirsts und die Reparatur der beschädigten Dachplatten belaufen sich auf rund 25.000 Euro.

Versicherungsschutz: Der Landwirt hatte eine umfassende landwirtschaftliche Gebäudeversicherung, die auch Sturm- und Hagelschäden abdeckt. Dank der rechtzeitigen Aktualisierung der Police entsprach der Versicherungsschutz dem aktuellen Wert der Gebäude.

Ergebnis: Durch die Versicherung konnte der Landwirt die gesamten Reparaturkosten in Höhe von 25.000 Euro decken. Der Lichtfirst und die durchgeschlagenen Eternitplatten wurden schnell und professionell ausgetauscht. So konnte der Milchviehbetrieb seinen normalen Betrieb rasch wieder aufnehmen. Die Versicherung verhinderte, dass der Landwirt durch den Unwetterschaden in finanzielle Schwierigkeiten geriet und sicherte den Fortbestand des Betriebs.

Situation: Ein altes Fachwerkhaus dient als Wohngebäude eines Landwirts. Im Badezimmer, das sich im Obergeschoss des Hauses befindet, war die Silikonfuge an der Duschwanne undicht. Über Jahre hinweg tropfte Duschwasser durch diese undichte Stelle in die Fachwerkkonstruktion des Gebäudes.

Schaden: Das Wasser drang unbemerkt in das Holz der Fachwerkkonstruktion ein und verursachte mit der Zeit erhebliche Schäden. Erst als in der darunterliegenden Küche ein Wasserfleck an der Decke sichtbar wurde, wurde das Problem entdeckt. Untersuchungen bestätigten die Befürchtungen: Das Wasser stammte aus der undichten Silikonfuge im Bad. Durch die langfristige Einwirkung des Wassers war das Holz teilweise verfault und Teile der Fachwerkkonstruktion mussten ausgetauscht werden. Der Gesamtschaden für die erforderlichen Handwerkerleistungen belief sich auf rund 50.000 Euro.

Versicherungsschutz: Der Landwirt hatte eine umfassende landwirtschaftliche Gebäudeversicherung abgeschlossen, die auch Schäden durch Leitungswasser abdeckt. Da die Police regelmäßig aktualisiert wurde, war der Versicherungsschutz auf den aktuellen Wert des Gebäudes abgestimmt.

Ergebnis: Dank der Versicherungspolice wurden die Kosten für die umfangreichen Reparaturen an der Fachwerkkonstruktion von der Versicherung übernommen. Die beschädigten Teile der Fachwerkkonstruktion konnten ersetzt und das Gebäude umfassend saniert werden. Die Versicherung deckte die gesamten Handwerkerkosten in Höhe von 50.000 Euro, wodurch der Landwirt vor erheblichen finanziellen Belastungen bewahrt wurde und das historische Fachwerkhaus wieder in einwandfreiem Zustand versetzt werden konnte.

Gleitender Neuwert, Neuwert, Zeitwert:
So sichern Sie den Wert Ihres Gebäudes richtig ab

Brennendes Feld

Häufigste Brandgefahren in der Landwirtschaft

Laut einer Studie über Brandgefahren in der Landwirtschaft gehören folgende Faktoren zu den häufigsten Brandursachen:

  • Elektrische Anlagen und Geräte: Defekte oder unsachgemäß installierte elektrische Geräte und Anlagen können schnell zu Bränden führen.
  • Blitzschlag und Überspannung: Ohne ausreichenden Blitzschutz sind landwirtschaftliche Gebäude gefährdet.
  • Wärmequellen und Heizgeräte: Unkontrollierte Heizgeräte und Wärmequellen stellen eine große Brandgefahr dar.
  • Brandstiftung: Vorsätzliche Brandstiftung ist eine ernsthafte Bedrohung.
  • Ernteerzeugnisse: Gefahr der Selbstentzündung von Heu.
  • Brenn- und Kraftstoffe: Unsachgemäße Lagerung von Brennstoffen kann verheerende Brände verursachen.

Sicherheitsvorschriften für die Landwirtschaft

Die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften ist entscheidend, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Wichtige Maßnahmen umfassen:

  • Brandwände, feuerbeständige Wände und Decken dürfen nicht verändert oder geschwächt werden. Öffnungen in Brandwänden sind gemäß Landesbauordnung zu schützen.
  • Feuerlöscheinrichtungen müssen in jedem Betriebsgebäude vorhanden und regelmäßig gewartet werden.
  • Elektrische Anlagen sind nach anerkannten Regeln der Elektrotechnik zu errichten und zu betreiben. Änderungen dürfen nur von Elektrofachkräften durchgeführt werden.
  • Getrocknetes Erntegut muss ordnungsgemäß eingelagert und ständig auf Selbstentzündung hin überprüft werden.
  • Rauchen, offenes Licht und Feuer sind in landwirtschaftlichen Betriebsräumen sowie deren Nähe verboten.
  • Schutz vor Brandstiftung durch geeignete Maßnahmen, wie z.B. Lagerung brennbarer Materialien mit ausreichendem Abstand zu Gebäuden, muss gewährleistet sein.
Alte, rote Scheune mit einer Leiter vor einem Fenster.

Wichtige Hinweise zur Vermeidung von Leistungskürzungen

Bei der Regulierung von Brandschäden in der Landwirtschaft lauern viele Fallstricke, die zu Leistungskürzungen oder -verweigerungen durch den Versicherer führen können. Zu den wichtigsten Aspekten gehören:

  • Aktualität der Versicherungspolice und genaue Erfassung der Gebäude
  • Richtige Angabe der Lagerung von brennbaren Stoffen wie Heu, Stroh, Holz und Pellets
  • Korrekte Angabe einer baulichen oder räumlichen Trennung von Wohn- und Wirtschaftsgebäuden
  • Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Policen „Indem Sie diese Aspekte berücksichtigen, können Sie im Schadensfall eine vollständige Entschädigung sicherstellen und finanzielle Verluste vermeiden.“
  • Einhaltung der Garagenverordnung: Fahrzeuge dürfen nur in dafür vorgesehene und genehmigten Gebäuden abgestellt werden. Die rechtliche Ausgestaltung der Garagenverordnung ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich ausgeführt. So ist die bayrische Verordnung deutlich besser geregelt, als zum Beispiel die hessische. In Bayern dürfen auch landwirtschaftliche Zugmaschinen in anderen Gebäude abgestellt werden, die keine Garagen sind. 
  • Einhaltung der Sicherheitsvorschriften siehe Abschnitt vorher

Tipps zur Vertragsoptimierung:

  • Betriebsarten vollständig erfassen: Die vollständige Aufnahme aller Betriebsarten ist grundlegend für die Angebotserstellung. So ist es z. B. ein Unterschied, ob eine Maschinenhalle für die Landwirtschaft oder für ein Lohnunternehmen genutzt wird. 
  • Risikobesichtigung und Wertermittlung:
    Um eine Unterversicherung zu vermeiden, ist eine gründliche Wertermittlung unerlässlich. Dazu sind griffbereite Bauunterlagen eine sehr große Hilfe.
  • Vereinbarung eines Verzichts auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit:
    Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit bei Schadensverursachung bis zu einem Betrag von 200.000 €, darüber hinaus Kürzung um maximal 20 %. 
  • Vereinbarung eines Verzichts auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit bei Obliegenheitsverletzungen und Gefahrerhöhung:
    Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit bei Schadensverursachung bis zu einem Betrag von 200.000 €, darüber hinaus Kürzung um maximal 20 %. 
  • Vereinbarung der goldenen Regel (Neuwert-/Zeitwertentschädigung):
    Keine 40%-Grenze für Gebäude. Der Neuwert wird auch unter dieser Schwelle ersetzt, wenn der Vertrag entsprechend abgeschlossen wurde.
  • Erweiterte Wiederaufbauklausel vereinbaren:
    Möglichkeit zur Anwendung einer erweiterten Wiederaufbauklausel, wenn wirtschaftlich begründbar.

Unsere hilfreichen Ratgeber

Wir wissen, worauf es ankommt.

Wertvolle Einblicke und hilfreiche Ratschläge, speziell für Landwirte entwickelt.

In wenigen Schritten zu Ihrem Versicherungsschutz

1.

Kontakt aufnehmen
Füllen Sie unser Online-Formular aus oder rufen Sie uns an.

2.

Beratungsgespräch
Lassen Sie sich von unseren Experten individuell beraten.

3.

Angebot
Sie erhalten ein Angebot passend zu Ihren Bedürfnissen.

4.

Rundum geschützt
Genießen Sie den umfassenden Schutz Ihrer landwirtschaftlichen Gebäude.

Noch Fragen?

„Uns gefällt die Zusammenarbeit mit der Liebich und Schroeder Versicherungsmarkler GmbH sehr gut.
Sie suchen immer nach Optimierungen im Preis aber auch in der Qualität. Was für uns aber wichtiger ist, es ist eine Firma die menschlich ist. Gegenseitiges Vertrauen und Respekt werden groß geschrieben. Danke für die langjährige gute Zusammenarbeit.“

Thomas B. Landwirt aus dem Vogelsberg

“Wir sind mit der Betreuung durch Liebich und Schröder GmbH vollstens zufrieden, und haben dies auch schon oft an andere Personen weitergegeben. Bei allen Fragen und Abwicklungen sind wir immer gut und kompetent beraten und unterstützt worden.”

Burkhard N. Landwirt aus dem Landkreis Gießen

Unsere Leistungsdaten

Das macht Liebich und Schröder aus.

400+

Betreute Bauernhöfe
9000+

Regulierte Schäden
5000+

Tassen Kaffee
Team Bild vom kompletten Team von Liebich und Schröder auf einer Kuhweide.

Fragen und Antworten

rund um die Gebäudeversicherung in der Landwirtschaft.

Nein, wir ermitteln den Wert Ihrer Gebäude individuell. Eine Unterversicherung ist ausgeschlossen, sofern keine wertsteigernden baulichen Maßnahmen durchgeführt werden.

Im Falle eines Totalschadens ist es ausreichend, ein landwirtschaftliches Produktions- oder Lagergebäude zu errichten, unabhängig von der Grundfläche und dem Volumen.

Sturm- und Hagelereignisse können erhebliche Schäden verursachen. Unsere Versicherung ergänzt optimal die landwirtschaftliche Gebäude-Feuerversicherung und kann individuell angepasst werden.

Leitungswasserschäden durch Rohrbrüche oder Frostschäden treten häufig auf. Unsere Versicherung bietet umfassenden Schutz gegen solche Schäden, die oft hohe Kosten verursachen.

Häufigere Unwetter und Naturkatastrophen durch Klimawandel erfordern zusätzlichen Schutz. Unsere Elementarschaden-Versicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Überschwemmungen, Rückstau, Schneedruck und Erdbeben.

Durch die Vereinbarung von Selbstbeteiligungen. Bei den Gefahren Sturm / Hagel und Leitungswasser ist die Vereinbarung einer Selbstbeiteilung im Schadensfall ein gutes Mittel den jährlichen Versicherungsbeitrag zu senken. Darüber hinaus können einzelne kleinere Gebäude aus der Gebäudeversicherung heraus genommen werden. Dies sollte jedoch dann auch entsprechend dokumentiert werden. Es gibt Gesellschaften, die bieten für stillgelegte landwirtschaftliche Höfe, sogenannte Resthöfe, Sonderkonditionen an. Wird kein Heu, Stroh Holz, etc. in Gebäuden gelagert, senkt dies auch den Beitrag zur Feuerversicherung.